Katastrophenschutz und Notfallvorsorge als Ersatzdienst
Freistellung vom Wehr- oder Zivildienst
Als anerkannte Hilfsorganisation wirkt der Malteser Hilfsdienst im Katastrophenschutz und der Notfallvorsorge des Bundes und der Länder mit. In der heutigen Zeit bedeutet dies viel mehr Einsätze bei Naturkatastrophen oder größeren Unglücken als im Verteidigungsfall. Unter bestimmten Bedingungen kann der Malteser Hilfsdienst seinen wehr- und zivildienstpflichtigen Helfern die Möglichkeit einer Verpflichtung zur Mitarbeit in Katastrophenschutz und Notfallvorsorge anbieten. Der Helfer würde dann vom Wehr- oder Zivildienst freigestellt. Grundvoraussetzung für eine solche "Freistellung" ist eine persönliche Verpflichtung des Helfers, mindestens sechs Jahre in einer Einsatzeinheit des Katastrophenschutzes der Malteser mitzuwirken. Während dieser Zeit muss der Helfer an allen angeordneten Dienstveranstaltungen einer Einsatzeinheit (Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Übungen, Einsätze) für Katastrophenschutz und Notfallvorsorge teilnehmen. Die Entscheidung über den Eintritt der Freistellung trifft die kommunal zuständige Behörde nach Prüfung der jeweiligen Gegebenheiten.
Katastrophenschutz und Notfallvorsorge
Für den Ernstfall vorbereitet
Herborn (1987), Ramstein (1988), Remscheid (1988), Oderbruch (1997), Eschede (1998), Elbe (2002) - in den 50er Jahren für den Verteidigungsfall aufgebaut, sehen die Katastrophenschutz-Einheiten sich heutzutage vor gewaltigen Herausforderungen, die die moderne Industriegesellschaft und die unbezwingbaren und vielfältigen Kräfte der Natur mit sich bringen.
Der Malteser Hilfsdienst Solingen stellt Einheiten des Sanitäts-, Rettungs- und Betreuungsdienstes sowie zu deren logistischer Unterstützung einen Versorgungstrupp mit Feldkochherd (besser bekannt als Gulaschkanone), Technik / Sicherheit und den Führungstrupp. Alle Katastrophenschutz-Helfer üben diese Tätigkeit rein ehrenamtlich aus.
Die Aufgaben des Katastrophenschutzes im Zivilschutz regelt die Bundesrepublik Deutschland im Zivilschutzgesetz (ZSG); den sog. friedensmäßigen Katastrophenschutz in der Zuständigkeit der Länder beschreibt in Nordrhein-Westfalen das "Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung" (FSHG). Katastrophenschutz heute bedeutet ein Hand-in-Hand mit dem kommunalen Rettungsdienst und berührt somit auch das Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NW).
Ausbildungen im Katastrophenschutz
Helfen lernen
Während der Mitarbeit im Katastrophenschutz gibt es die Möglichkeit, verschiedene Ausbildungen und Lehrgänge zu absolvieren. Welche das sind, wird nach Neigung in Absprache mit dem Zugführer und der Fachgruppe entschieden. Folgende Ausbildungen werden angeboten:
- Helfergrundausbildung, Sprechfunker, Fahrerschulung
- Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer
- Sanitätshelfer, Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent
- Betreuungshelfer, Verpflegungshelfer, Feldkoch, Kriseninterventionshelfer
- Gerätewart
- Ausbilder, Lehrrettungsassistent, Dozent im Rettungsdienst
- Unterführer, Gruppenführer, Zugführer, Einsatzleiter, Organisationsleiter
- Stabsausbildung
- Jugendgruppenleiter
- Soziales Ehrenamt (Besuchs- und Begleitungsdienst)
Für Ihre Fragen
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an Herrn André Hankammer.

